TEIL A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticket-Shop

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Kauf von Eintrittskarten und sonstigen Produkten (z. B. Wertgutscheinen ohne Terminbindung) über den Online-Ticket-Shop der Bäder der Stadt Oberderdingen.
  2. Vertragspartner ist die Stadt Oberderdingen, Amthof 13 75038 Oberderdingen.
  3. Die Nutzung des Bades selbst richtet sich zusätzlich nach den Bestimmungen der Haus- und Badeordnung (Teil B). Mit dem Kauf eines Tickets erkennt der Kunde beide Dokumente an.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
  2. Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Tickets ab.
  3. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung (Bestellbestätigung) stellt noch keine Annahme des Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Zusendung der bezahlten Tickets/Gutscheine in elektronischer Form (per E-Mail) zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Online-Shop ausgewiesenen Preise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Zahlung erfolgt über die im Shop angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung).

§ 4 Lieferung und Nutzung

  1. Der Versand der Tickets/Gutscheine erfolgt nach erfolgreicher Bezahlung unverzüglich in digitaler Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
  2. Die Tickets sind nur gültig, wenn sie lesbar ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorgezeigt werden können und der Barcode / QR-Code lesbar ist.
  3. Gekaufte, termingebundene Tickets werden nicht zurückgenommen oder erstattet (siehe § 5).

Ergänzend gilt für Familiensaisonkarten:

Die Familiensaisonkarte berechtigt zur Nutzung durch zwei Erwachsene sowie alle im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.

Die Familiensaisonkarte wird als gemeinsamer QR-Code ausgegeben. Dieser QR-Code darf ausschließlich von den berechtigten Personen genutzt werden und kann von diesen gemeinsam oder getrennt verwendet werden.

Die Familiensaisonkarte ist nicht übertragbar. Eine Nutzung durch andere Personen sowie die Weitergabe des QR-Codes an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.

Bei missbräuchlicher Nutzung ist der Betreiber berechtigt, die Familiensaisonkarte ohne Anspruch auf Erstattung zu sperren.

Der Betreiber ist berechtigt, bei Zweifeln an der Berechtigung einen geeigneten Nachweis zu verlangen.

§ 5 Widerrufsrecht und Rücknahme

  1. Für den Kauf von termindatierten Eintrittskarten besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Freizeitbetätigung handelt.
  2. Für den Kauf von nicht termingebundenen Gutscheinen oder Merchandise gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Hierzu wird auf die gesonderte Widerrufsbelehrung verwiesen.

§ 6 Haftung für den Online-Shop

  1. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Shops entstehen, haftet die Stadt Oberderdingen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für den Verlust von Tickets nach dem Versand oder für technische Probleme auf Seiten des Kunden (z. B. fehlerhafter E-Mail-Eingang) wird keine Haftung übernommen.

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TEIL B: Haus- und Badeordnung (HaBO)

§ 1 Allgemeines

  • Die Haus- und Badeordnung gilt für das FilpleBad Oberderdingen sowie das NaturErlebnisBad Flehingen. Zwecks der Lesbarkeit nachfolgend als „Bad“ betitelt, gilt die Haus- und Badeordnung für beide Einrichtungen.
  • Das Bad wird von der Stadt Oberderdingen betrieben. Es steht der Bevölkerung der Stadt und seiner Umgebung als Erholungsstätte zur Verfügung. Der Badegast soll Ruhe, Entspannung und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
  • Das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber und den Besuchern des Bades ist öffentlich-rechtlicher Art.

§ 2 Verbindlichkeiten

  • Die Satzung ist vor der Kasse im Eingangsbereich ausgehängt und für alle Badegäste verbindlich. Mit Erwerb der Eintrittsberechtigung erkennt jeder Badegast diese Satzung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  • Bei Benutzung des Bades durch Vereine, Schulen oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter/in für die Einhaltung der Satzung mitverantwortlich.

§ 3 Nutzungseinschränkungen

  • Der Besuch des Bades ist grundsätzlich jedermann zugelassen.

Der Zutritt ist nicht gestattet für:

  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen (Alkohol, Drogen, usw.),
  • Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offener Wunden leiden,
  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können (diesen Personen ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet),
  • Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
  • Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
  • Tiere sind im Bad nicht zugelassen.
  • Das Badepersonal im Bad ist berechtigt ein entsprechendes Besuchsverbot auszusprechen.
  • Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon wegen Überfüllung oder anderen Betriebsstörungen einschränken oder untersagen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

§ 4 Aufsicht

  • Das Badepersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung dieser Satzung verantwortlich. Seinen Weisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  • Das Personal ist befugt, Personen, die die Bestimmungen der Satzung missachten oder Anweisungen des Personals nicht nachkommen, aus dem Bad zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises entsteht hierdurch nicht.
  • Den unter Abs. 2 genannten Personen kann der Zutritt schriftlich durch die Stadtverwaltung Oberderdingen zeitweise oder auf Dauer untersagt werden.

§ 5 Badekarten

  • Für die Inanspruchnahme des Bades ist gegen die nach der Preisliste in der aktuellen Fassung geltenden Badepreise eine Badekarte zu kaufen. Die Badekarte ist dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen. Verstöße gegen die Badeordnung haben den Entzug der Karte und ggf. einen Verweis aus dem Bad zur Folge.
  • Einzelkarten berechtigen nur am Tage ihrer Ausgabe zum einmaligen Eintritt.
  • Abendkarten gelten ab 18.00 Uhr im Filplebad Oberderdingen und ab 17:00 Uhr im Naturerlebnisbad Flehingen des Tages ihres Erwerbs.
  • Gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen.
  • Die Badeberechtigung aufgrund einer gekauften Einzelkarte endet mit Verlassen des Bades, spätestens mit Schließung des Bades am selben Tag.

§ 6 Betriebs- und Badezeiten

  • Der Beginn und das Ende der Badesaison sowie die Öffnungszeiten werden von der Stadtverwaltung bestimmt und öffentlich bekannt gegeben.
  • Während der Badesaison ist das FilpleBad Oberderdingen in der Regel täglich von 09.00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet und das NaturErlebnisBad Flehingen von 10:00Uhr bis 19:00Uhr. Die Öffnungszeiten sind auch am Eingang des Bades angeschlagen. In dieser Zeit ist eine Badeaufsicht vor Ort. Vierzig Minuten vor Schließung des Bades erfolgt der letzte Einlass, zwanzig Minuten vor Schließung ist Badeschluss.
  • Bei ungünstiger Witterung oder aus sonstigen Gründen kann das Bad vorzeitig oder vorübergehend auch auf längere Zeit während der Badesaison geschlossen werden. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der Eintrittsgelder besteht nicht.
  • Die Badedauer ist innerhalb der täglichen Betriebszeit grundsätzlich unbeschränkt.
  • Bei Überfüllung kann das Badepersonal vorübergehend den Einlass sperren und / oder die Benutzungsdauer für einzelne oder alle Badebecken einschränken.
  • Das Baden ist nach 20.00 Uhr im FilpleBad, und nach 19.00Uhr im NaturErlebnisBad nicht mehr gestattet. Lediglich der Kiosk darf im Rahmen der Konzessionszeiten noch benutzt werden.

§ 7 Aufbewahrung von Kleidung, Wertsachen und dergleichen

  • Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für die dennoch mitgebrachten Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet.
  • Die Umkleidekabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden.

§ 8 Badekleidung

  • Der Aufenthalt im Bad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Spitze oder scharfe Gegenstände an der Kleidung, welche zu Beschädigungen am Becken führen können sind vor Nutzung des Bades zu entfernen. Die Entscheidung darüber, ob ein Kleidungsstück diesen Anforderungen entspricht, entscheidet das Aufsichtspersonal.
  • Badeschuhe dürfen in den Becken nicht benutzt werden.
  • Badekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgezogen, ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

§ 9 Körperreinigung

  • Jeder Badegast hat sich vor dem Betreten des Badebeckens abzubrausen. Die Brausen sind nach Gebrauch zu schließen. Unnützer Wasserverbrauch ist zu vermeiden.
  • Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht in die Dusch- und alle übrigen Barfußbereiche und auf die Rasenflächen des Bades mitgenommen werden.
  • Außerhalb der Duschräume ist der Gebrauch von Seifen, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln strengstens untersagt. Einreibemittel aller Art dürfen vor Benutzung der Becken nicht verwendet werden. Ausgenommen sind bei starkem Sonnenschein wasserfeste Sonnenschutzmittel.
  • Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.

  • Insbesondere beim Naturerlebnisbad Flehingen ist auf Körperreinigung und auf das Verzichten von Sonnencremes u. ä. vor dem Benutzen der Becken zu achten.

§ 10 Behandlung der Badeeinrichtungen

  • Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind die Abfallbehälter zu benutzen. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsgeld bis zu 10 € erhoben, das sofort an die Badeaufsicht zu bezahlen ist. Bei Verunreinigungen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Bei größeren Verunreinigungen und Beschädigungen werden die Kosten ermittelt und in Rechnung gestellt.
  • Findet ein Gast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
  • Kraftwagen, Krafträder und Fahrräder müssen außerhalb des Badegeländes auf den dafür bezeichneten Plätzen abgestellt werden.

§ 11 Verhalten im Bad

  • Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit zuwiderläuft.
  • Verboten ist insbesondere:

a)  das unbefugte Betreten der Personalräume sowie der Badewassertechnik,

b)  Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen,

c)  das Werfen von Sand, Steinen, Erde usw.,

d)  störendes Laufen oder Nachrennen am Rand des Schwimmbeckens,

e)  andere unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,

f)   das Ausspucken auf den Boden oder im Wasser,

g)  das Erklettern der Bäume und Gebäude,

h)  das Einwerfen von Flaschen, Blechdosen, Glassplittern und Ähnlichem in die

     Schwimmbecken, ebenso das Wegwerfen solcher Gegenstände auf dem Freigelände,

  1. die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten, Fernsehgeräten oder

     Multimediageräten aller Art, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste     

     kommt. Eine Entscheidung hierrüber trifft alleine das Badepersonal.

j) das Fotografieren und Filmen ist ohne Genehmigung des Badepersonals in der Badeeinrichtung nicht gestattet.

k)  das Aufschlagen von Zelten und Anlegen von Koch- und Feuerstellen (inkl. Grill).

  • Gemäß Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) ist das Rauchen in von Kommunen getragenen Einrichtungen grundsätzlich untersagt. Das Rauchen ist ausschließlich an den besonders ausgewiesenen Stellen zulässig.
  • Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

       a) der Sprungbereich frei ist,

       b) nur eine Person den Sprungbereich (Podest) betritt.

       Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.

  • Die Rutsche darf nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchgeräten, Schnorchel Geräten) und Schwimmhilfen ist nur mit der Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Schwimmerbecken dürfen von Nichtschwimmern und Personen mit Schwimmhilfen nicht benutzt werden (Schwimmerbecken=<1,35m Tiefe).
  • Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
  • Ballspiele sind nur auf den hierfür bestimmten Plätzen gestattet.
  • Verletzungen sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
  • Bei Gewitter sind die Becken und Liegewiesen unverzüglich zu räumen.
  • Jede Verunreinigung des Badewassers muss vermieden werden.

§ 12 Fundgegenstände

  • Gegenstände, die im Badebereich gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal abzuliefern.
  • Über Fundgegenstände, die am Schluss der Badesaison nicht abgeholt wurden, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

§ 13 Haftung bei Schadensfällen

  • Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt sind, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.

Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

  • Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Die gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

§ 14 Wünsche und Beschwerden

Wünsche und Beschwerden können beim Aufsichtspersonal oder schriftlich bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden.

§15 Ordnungswidrigkeiten

  • Ordnungswidrig nach § 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Satzung verstößt.
  • Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 EUR, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 EUR geahndet werden.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Badeordnung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die seitherige Badeordnung vom 15.08.2024 außer Kraft.

Oberderdingen, den 23.04.2024

Thomas Nowitzki

Bürgermeister